Satzung der Dorfgemeinschaft Rövenich 1975 e.V.

 (Stand: 09.08.2023)

1. Name, Sitz, Geschäftsjahr

1.1. Es wird der Name „Dorfgemeinschaft Rövenich 1975 e.V.“ geführt.
1.2. Der Sitz des Vereins ist Zülpich-Rövenich.
1.3. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

2. Zweck

2.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung sowie die Pflege des dörflichen, traditionellen Brauchtums Zülpich-Rövenich.
2.2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die in Abschnitt 7.1 aufgeführten Veranstaltungen.

3. Gemeinnützigkeit

3.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige (mildtätige, kirchliche) Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke und Aufgaben verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
3.2. Der Vorstand des Vereins ist ermächtigt, Änderungen der Satzung zur Angleichung an steuerrechtliche Vorschriften, an Anforderungen des Vereinsregisters oder Änderungen, welche der Übersicht und grammatikalischer Korrektur dienen, ohne Einberufung der Mitgliederversammlung vorzunehmen, soweit hiervon nicht die Mitgliedsrechte berührt werden. Der Beschluss des Vorstandes muss einstimmig erfolgen.
3.3 Änderungen der Satzung, welche mit Punk 3.2. umgesetzt wurden, müssen durch die nächste ordentliche Mitgliederversammlung bestätigt werden.

4. Mitgliedschaft

4.1. Mitglieder des Vereins können alle natürlichen, volljährigen Personen werden, die im Ort Rövenich leben oder sich diesem eng verbunden fühlen.
4.2. Zur Erlangung der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand des Vereins zu richten. 
4.3. Über Antrag auf Gewährung der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Das Mitglied erhält eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Nach vorheriger Zustimmung durch das jeweilige Mitglied kann ihm die Aufnahmebestätigung in Textform oder durch Bereitstellung im Internet, statt schriftlich, übermittelt werden.
4.4. Es besteht kein Anspruch auf die Aufnahme als Mitglied des Vereins. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.
4.5. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Tod des Mitglieds bzw. bei Auflösung des Vereins.
4.6. Der Austritt ist jederzeit mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand möglich.
4.7. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis.

5. Mitgliedsbeiträge

 5.1. Von den Mitgliedern werden keine Beiträge erhoben.

6. Aufgaben

6.1. Durchführung von Veranstaltungen (siehe Punkt 7.1) in Zülpich-Rövenich.
6.2. Zusammenarbeit aller Dorfvereine über die speziellen Vereinsinteressen hinaus.

7. Veranstaltungen

7.1. Folgende Veranstaltungen des dörflichen, traditionellen Brauchtums gehören zum festen jährlichen Bestandteil des Vereins:
– Karneval
– Kirchweihfest
– St. Martin
7.2. Darüber hinaus können weitere, hier nicht näher bezeichnete Veranstaltungen durch den Verein organisiert und durchgeführt werden.

8. Organe

8.1. Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

9. Mitgliederversammlung

9.1. Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine Mitgliederversammlung statt.
9.2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf Beschluss des Vorstandes binnen 6 Wochen statt, wenn das Vereinsinteresse es erfordert. Sie ist ferner binnen 6 Wochen anzuberaumen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen (Minderheitenrecht gem. § 37 BGB).
9.3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Nach vorheriger Zustimmung durch das jeweilige Mitglied kann ihm die Einladung in Textform oder durch Bereitstellung im Internet, statt schriftlich, übermittelt werden.
9.4. Vorstandswahlen, Berichte des Vorstandes über das vergangene Geschäftsjahr, Kassenberichte und -prüfungen, Vorstandsentlastungen und Satzungsänderungen müssen auf der Einladung zur Mitgliederversammlung als eigenständige Tagesordnungspunkte aufgeführt werden. Eine Abhandlung der aufgeführten Punkte unter einem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ oder ähnliches ist nicht zulässig.
9.5. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beim Vorsitzenden oder Geschäftsführer beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzugeben.
9.6. Anträge über die Abwahl des Vorstandes, über die Änderungen der Satzung und über die Auflösung des Vereins die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
9.7. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
9.8. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
9.9. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder des Vereins.
9.10. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann sich auf einer Mitgliederversammlung zur Wahl als Vorstandsmitglied stellen.
9.11. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende / die Vorsitzende des Vereins den Ausschlag.
9.12. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
9.13. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter / von der Versammlungsleiterin und dem Schriftführer / der Schriftführerin zu unterzeichnen ist. Das unterzeichnete Protokoll ist auf der nächsten Mitgliederversammlung allen Mitgliedern zur Einsicht auszulegen.

10. Vorstand

10.1. Der Vorstand des Vereins besteht aus:
– Vorsitzende(r)
– Stellv. Vorsitzende(r)
– Geschäftsführer(in)
– Kassierer(in)
– Schriftführer(in) & Pressewart(in)

10.2. Der Vorstand kann Beisitzer berufen. Diese haben kein Stimmrecht während der Vorstandssitzungen. Ihnen können besondere Aufgaben übertragen werden. Sie vertreten den Verein nicht nach außen.
10.3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstandes, vertreten.
10.4. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
10.5. Der Ortsvorsteher / die Ortsvorsteherin von Zülpich-Rövenich hat eine beratende Funktion und kann bei Bedarf durch den Vorstand zur Vorstandssitzung eingeladen werden. Er hat kein Stimmrecht.
10.6. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von vier Jahren (Wahlzeit) gewählt.
10.7. Ist nach Ablauf der vierjährigen Amtszeit noch kein neuer Vorstand gewählt, bleibt der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt.
10.8. Wird bei den Vorstandswahlen von einem Mitglied eine geheime Wahl gefordert, so ist diese durchzuführen.
10.9. Wenn ein Vorstandsmitglied sein Amt aufgibt, die Mehrheit einer Mitgliederversammlung den Rücktritt fordert oder die Mitgliedschaft im Verein erlischt, ist die Amtszeit mit sofortiger Wirkung beendet.
10.10. Tritt ein Fall ein, wie in 11.9. beschrieben, wird eine vorgezogene Nachwahl für die freigewordene Vorstandsposition auf der nächsten Mitgliederversammlung angesetzt. Bis zu der Nachwahl wird der Verein vom verbleibenden Vorstand weitergeführt. Die Nachwahl gilt für den Rest der Wahlzeit. Beiträgt der Rest der Wahlzeit nicht mehr als 6 Monate, ist das neugewählte Vorstandsmitglied automatisch für die nachfolgende Wahlzeit gewählt.
10.11. Die Haftung der Organe des Vereins sowie ihrer Erfüllungsgehilfen ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Bedarfsfall darf eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme abgeschlossen werden, deren Prämien vom Verein getragen werden.


11. Kapital

11.1. Verantwortlich für die Verwaltung des Kapitals, sowie die Führung des Kassenbuches, ist der Kassierer / die Kassiererin.
11.2. Das Kassenbuch kann beim Kassierer / der Kassiererin jederzeit durch Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer eingesehen werden.
11.3. Nach Abschluss eines Geschäftsjahres findet eine Kassenprüfung durch zwei Kassenprüfer statt. Auf der darauf folgenden Jahreshauptversammlung erfolgt der Bericht des Kassierers / der Kassiererin und der Kassenprüfer. Im Anschluss daran muss der Vorstand durch die Mitgliederversammlung entlastet werden.
11.4. Die zwei Kassenprüfer werden jährlich durch die Mitgliederversammlung neu gewählt und dürfen nicht dem Vorstand angehören.
11.5. Das Anlagevermögen ist aufzulisten und als Bestandteil des Kassenbuches zu führen.
11.6. Im Falle der Auflösung des Vereins geht das Kapital an die katholische Kirchengemeinde St. Pankratius und Der Weg e.V. – Drimbornshof, oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecken fällt das Vermögen an das DRK Zülpich. Über die Höhe der Anteile beschließt die Mitgliederversammlung.

12. Datenschutzerklärung

12.1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Name, Anschrift, Geburtsdatum sowie falls vorhanden Email-Adresse auf. Diese Informationen werden in vereinseigenen EDV-Systemen sowie der des Kassierers / der Kassiererin gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und Zwecke.
12.2. Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung von Veranstaltungen auf der Vereinswebseite, bei Facebook sowie in internen Kommunikationen bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung, sofern keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen. Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt oder können auf diese in elektronischer Form zugreifen.
12.3. Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung seiner gespeicherten personenbezogenen Daten, sofern keine anderweitigen gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. Aufbewahrungsfristen dies untersagen. Um diese Rechte wahrzunehmen, ist der Vorstand mit dem Anliegen in Textform zu kontaktieren.

13. Inkrafttreten

 13.1. Diese Satzung tritt in Kraft nach
– Niederschrift
– Beschluss einer Mitgliederversammlung gemäß Punkt 10
– Unterschrift des gesamten derzeitigen Vorstandes
13.2. Weitere Satzungsänderungen orientieren sich an dieser Satzung.

 

53909 Zülpich-Rövenich, 09.08.2023

Die aktuelle Satzung vom 09.08.2023 gibt es auch zum Runterladen.
(PDF, 151 KB)