Mitgliederversammlung 2025
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29.04.2025 18:00 Uhr
Jugendheim | Oberelvenicher Str. 53 | 53909 Zülpich
Eingeladen sind alle interessierten Personen.
Aber Achtung:
Stimmberechtigt sind nur Vereinsmitglieder der
Dorfgemeinschaft Rövenich 1975 e.V.
Agenda
- Begrüßung und Eröffnung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bekanntgabe der Tagesordnung
- Anträge zur Tagesordnung
- Bericht des Vorstandes
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der zwei Kassenprüfer
9. Satzungsänderungsanträge
9.1. Antrag 1: Onlinebereitstellung von Satzungsänderungsanträgen
9.2. Antrag 2: Vereinsanmeldung über die Webseite
9.3. Antrag 3: Problematik „temporäre doppelte Vorstandsämter“
9.4. Antrag 4: Fördermitgliedschaft
10. Verschiedenes
10.1. Auflösung der Geschäftsordnung
11. Schließen der Versammlung
Satzungsänderungsanträge
Antrag 1 | Onlinebereitstellung von Satzungsänderungsanträgen
Nummerierung | Änderung | Aktueller Text | Geänderter Text | Anmerkungen |
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9.3. | Änderung | Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Nach vorheriger Zustimmung durch das jeweilige Mitglied kann ihm die Einladung in Textform oder durch Bereitstellung im Internet, statt schriftlich, übermittelt werden. | Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die dazugehörigen Anlagen werden künftig online oder in Textform bereitgestellt, sodass alle Mitglieder jederzeit vor der jeweiligen Versammlung darauf zugreifen können. | Umweltschutz, Kosteneinsparungen, Sicherstellung Zugang zu den Änderungen. |
Antrag 2 | Vereinsanmeldung über die Webseite
Nummerierung | Änderung | Aktueller Text | Geänderter Text | Anmerkungen |
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4.2. | Änderung | Zur Erlangung der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand des Vereins zu richten. | Zur Erlangung der Mitgliedschaft ist ein Aufnahmeantrag an den Vorstand des Vereins zu richten. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch über die vom Verein bereitgestellten Online-Formulare erfolgen. Mit Absenden des elektronischen Antrags erkennt das Mitglied die Satzung und Beitragsordnung an. Eine Bestätigung erfolgt durch den Vorstand. | Diese Änderung ermöglicht die Einreichung von Mitgliedsanträgen sowohl in Papierform als auch digital, wodurch der Aufnahmeprozess flexibler und zeitgemäßer gestaltet wird. |
4.3. | Änderung | Über Antrag auf Gewährung der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Das Mitglied erhält eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Nach vorheriger Zustimmung durch das jeweilige Mitglied kann ihm die Aufnahmebestätigung in Textform oder durch Bereitstellung im Internet, statt schriftlich, übermittelt werden. | Über den Antrag auf Gewährung der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Das Mitglied erhält eine Aufnahmebestätigung, die schriftlich, in Textform oder durch Bereitstellung im Internet übermittelt werden kann. | Anpassung an die neue Mitgliedskategorie und Flexibilisierung der Kommunikationswege. |
Antrag 3 | Problematik "temporäre doppelte Vorstandsämter"
Nummerierung | Änderung | Aktueller Text | Geänderter Text | Anmerkungen |
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10.4. | Änderung | Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig. | Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist grundsätzlich unzulässig. Tritt jedoch ein Vorstandsmitglied gemäß 10.9 zurück, kann der verbleibende Vorstand aus seinen Reihen vorübergehend die freigewordene Position übernehmen, bis auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Nachwahl gemäß 10.10 stattfindet. | Dies ermöglicht die kurzzeitige Überhame von zwei Vorstandsposten bis zur nächsten Mitgliederversammlung |
Antrag 4 | Fördermitgliedschaft
Nummerierung | Änderung | Aktueller Text | Geänderter Text | Anmerkungen |
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4.1. | Änderung | Mitglieder des Vereins können alle natürlichen, volljährigen Personen werden, die im Ort Rövenich leben oder sich diesem eng verbunden fühlen. | Mitglieder des Vereins können alle natürlichen, volljährigen Personen werden, die im Ort Rövenich leben oder sich diesem eng verbunden fühlen. Zusätzlich können Personen als Fördermitglieder aufgenommen werden, die den Verein ideell und finanziell unterstützen möchten. Fördermitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, jedoch keinen Einfluss auf die Gemeinnützigkeit des Vereins. | Einführung der Fördermitgliedschaft als neue Mitgliedskategorie. Diese Ergänzung dient der Rechtssicherheit und stellt sicher, dass der Verein seinen gemeinnützigen Status behält. |
5.1. | Änderung | Von den Mitgliedern werden keine Beiträge erhoben. | Ordentliche Mitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Fördermitglieder leisten einen jährlichen Förderbeitrag, der in drei Stufen (12 €, 24 € oder 36 €) gewählt werden kann. | Festlegung der Beitragsstruktur für Fördermitglieder. |
4.5. | Änderung | Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Tod des Mitglieds bzw. bei Auflösung des Vereins. | Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds. 2. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalenderjahres möglich. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 3. Die Fördermitgliedschaft kann ebenfalls mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Bereits geleistete Förderbeiträge werden nicht erstattet und sind unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung in voller Höhe fällig. 4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand einstimmig. 5. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn ein Fördermitglied mit seinem Beitrag länger als drei Monate in Verzug ist und trotz zweier schriftlicher Mahnungen innerhalb von weiteren vier Wochen keine Zahlung erfolgt. Die Mahnung kann per E-Mail oder Post erfolgen und enthält einen Hinweis auf die bevorstehende Beendigung der Mitgliedschaft.. 6. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein. Ein Anspruch auf Rückerstattung von bereits geleisteten Beiträgen besteht nicht. | |
4.6. | Änderung | Der Austritt ist jederzeit mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand möglich. | Wechsel der Mitgliedschaft 1. Ein Wechsel von der ordentlichen Mitgliedschaft in die Fördermitgliedschaft oder umgekehrt ist möglich. 2. Der Wechsel muss gegenüber dem Vorstand schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden. 3. Der Wechsel wird zum nächsten Kalenderjahr wirksam, sofern der Antrag bis spätestens 30. November des laufenden Jahres eingereicht wird. 4. Bereits geleistete Förderbeiträge werden bei einem Wechsel in die ordentliche Mitgliedschaft nicht erstattet. 5. Ein Wechsel in die Fördermitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung des gewählten Förderbeitrags ab dem Folgejahr. | |
4.7. | Änderung | Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. | Übergangsregelung für den Wechsel zur Fördermitgliedschaft 1. Bestehende ordentliche Mitglieder können innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Fördermitgliedschaft ohne Einhaltung der regulären Wechsel- oder Kündigungsfristen in eine Fördermitgliedschaft wechseln. 2. Der Wechsel muss gegenüber dem Vorstand schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden. 3. Die Mitgliedschaft als Fördermitglied beginnt unmittelbar mit dem Wechsel, der Förderbeitrag wird anteilig für das laufende Jahr berechnet. 4. Nach Ablauf der dreimonatigen Übergangsfrist gilt für den Wechsel die reguläre Wechselregelung gemäß § 4.6. der Satzung. |